Allgemeine Geschäftsbedingungen – Panorama Scouting GmbH

 

§ 1 MAKLERVERTRAG

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Panorama Scouting offerierten Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 2 MAKLERPROVISION
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3 % (zzgl. Mehrwertsteuer) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme (bei einem Objektwert unter 51.130,00 Euro beträgt die Provision pauschal 2.000,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer).Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 2,50 (inkl. Mehrwertsteuer) Monatsmieten der vertraglich vereinbarten Nettomiete.Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war bzw. wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt als das oben Bezeichnete nach Vorstellung durch das Partnerunternehmen von Panorama Scouting vor Ort zustande kommt.Die Maklerprovision ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages fällig.
§ 3 NOTARIELLE BEURKUNDUNG/ ABSCHLUSS EINES MIETVERTRAGES/ PACHTVERTRAGES
Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
§ 4 VORKENNTNIS
Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies Panorama Scouting innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.
§ 5 DOPPELTÄTIGKEIT
Panorama Scouting behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
§ 6 SCHADENERSATZ
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Panorama Scouting in Höhe der vereinbarten Provision, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.
§ 7 HAFTUNG
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Panorama Scouting ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
§ 8 DATENSCHUTZ
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
§ 9 ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN
Änderungen und Ergänzungen der mit Panorama Scouting geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.
§ 10 SONSTIGES
Die Vertrags- und Korrespondenzsprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand ist Rosenheim vereinbart.